Kommt ein Kind auf die Welt, übernimmt meist ein Elternteil die Betreuung und legt dafür die Erwerbsarbeit auf Eis, was sich negativ auf die Höhe der späteren Pension auswirkt. Daher ist es möglich, dass der im Berufsleben verbleibende Elternteil seine Kontogutschrift mit der Partnerin/dem Partner teilt. Damit soll der durch die Kindererziehung entstehende finanzielle Nachteil zumindest teilweise reduziert werden. Dies ist möglich von der Geburt bis zum siebenten Lebensjahr des Kindes. Der Antrag ist bis zum 10. Geburtstag des Kindes möglich.
Infos zu Vorteilen und zum Antrag findest du hier.
Tipp
Wir empfehlen außerdem, die Kindererziehungszeiten (bis zu vier Jahre pro Kind) bereits frühzeitig bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) überprüfen und – sofern erforderlich – eintragen zu lassen. So sind die Zeiten rechtzeitig auf deinem Pensionskonto erfasst und du behältst deine spätere Pension jederzeit im Blick.
Weitere Infos und das Formular findest du hier.